Die Vollversammlung
Die Vollversammlung gibt Richtlinien für die Arbeit des Stadtkomitees und fasst grundsätzliche Beschlüsse für die Arbeit des Vorstandes.
Ferner wählt die Vollversammlung
- den Vorstand,
- Mitglieder für das Diözesankomitee und die Stadtdekanatsversammlung,
- Delegierte, die das Stadtkomitee in anderen Gremien vertreten.
Überdies setzt die Vollversammlung bei Bedarf Sachausschüsse ein
Für die Organe des Stadtkomitees und die Sachausschüsse hat die Vollversammlung eine Geschäftsordnung erlassen. Zudem nimmt sie jährlich den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen und ist für dessen Entlastung zuständig.
Download: Geschäftsordnung
Einmal im Jahr tritt die Vollversammlung des Stadtkomitees der Katholiken im Stadtdekanat Münster zusammen.
Der Vollversammlung gehören an:
- die von den Verbänden und Organisationen gewählten Delegierten,
- bis zu zehn sachkundige Mitglieder, die von der Vollversammlung für jeweils vier Jahre hinzu gewählt werden,
- Vertreter/innen der Räte der Pfarrgemeinden und Seelsorgeeinheiten, die von der Stadtdekanatsversammlung gewählt wurden,
- die Mitglieder des Vorstandes.
Folgende Verbände und Organisationen gehören dem Stadtkomitee der Katholiken im Stadtdekanat Münster an:
- kfd - Katholische Frauengemeinschaft
- KAB - Katholische Arbeitnehmerbewegung
- Kolpingverband
- Malteser Hilfsdienst
- Caritasverband der Stadt Münster
- KKV - Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung
- BDKJ - Bund der Deutschen Katholischen Jugend Münster
- KLB - Katholische Landvolkbewegung
- SkF - Sozialdienst katholischer Frauen
- jg - Junge Gemeinschaft
- durch die Stadtdekanatsversammlung gewählte Vertreterinnen der Räte der Pfarrgemeinden und Seelsorgeeinheiten